SICH ENGAGIEREN

LASSEN SIE UNS ZUSAMMENARBEITEN

Das CEEC will einen Beitrag zur europäischen Zusammenarbeit im Bereich der Bauwirtschaft leisten. Wir freuen uns über neue Mitglieder. Wenn Sie sich uns anschließen möchten, lassen Sie es uns wissen undwir informieren Sie über die Möglichkeiten.

ARTEN DER MITGLIEDSCHAFT

Wir unterscheiden vier Arten von Mitgliedern:

  • Vollständig
  • Einzelne
  • Ehrung
  • Assoziiert
 

Ordentliche Mitglieder sind Berufsverbände oder Gruppen in einem europäischen Land, deren Hauptziel die Förderung des Berufsstandes der Bauwirtschaft ist und die eine beträchtliche Anzahl von Mitgliedern haben, die den Beruf der Bauwirtschaft in ihrem Land ausüben. Vollmitglieder haben volles Stimmrecht und können bis zu drei Stimmen abgeben, die den Vertretern des jeweiligen Landes zur Verfügung stehen. Gibt es mehr als einen Verband, der für dieses Land als Vollmitglied in Frage kommt, so einigen sich diese Vollmitglieder auf den Anteil der Vertreter und Stimmrechte für ihr Land.

Einzelmitglieder sind Personen, die den Beruf der Bauwirtschaft in europäischen Ländern ausüben, in denen kein Berufsverband oder keine Berufsgruppe existiert, die für eine Vollmitgliedschaft im Rat in Frage käme. Einzelmitglieder haben volles Stimmrecht und maximal drei Einzelmitglieder können ihr Land vertreten. Jedes einzelne Mitglied hat eine Stimme.

Ehrenmitglieder sind Personen, die aufgrund ihrer Stellung, ihrer Erfahrung oder ihres Ansehens aufgenommen werden. Ehrenmitglieder haben kein Stimmrecht.

Assoziierte Mitglieder sind Unternehmen, Organisationen, akademische Einrichtungen und andere Einzelpersonen oder Einrichtungen, deren Aufnahme der Ausschuss für angemessen hält. Assoziierte Mitglieder haben kein Stimmrecht.

Der Präsident und der Generalsekretär des CEEC sind unabhängig und werden vom Ausschuss für die Dauer ihrer Amtszeit gewählt. Der Präsident hat eine ausschlaggebende Stimme. Der Generalsekretär hat kein Stimmrecht.

MITGLIED WERDEN

Verbände, Gruppen, Firmen, Organisationen, akademische Einrichtungen oder Einzelpersonen, die Mitglied des CEEC werden möchten, können sich an unsere Generalsekretärin, MARY FLYNN, wenden, vorzugsweise per E-Mail: info@ceecorg.eu.

Die Antragsteller werden dann darüber informiert, welche Art der Mitgliedschaft für sie am besten geeignet ist. Der Antragsteller muss einen angemessenen schriftlichen Nachweis über seine Eignung zur Aufnahme als Mitglied erbringen, damit der Generalsekretär über seinen Antrag beraten kann. Wenn der Generalsekretär der Ansicht ist, dass genügend Beweise vorgelegt wurden, und wenn der Antragsteller schriftlich bestätigt, dass er fortfahren möchte, kann der Antrag auf der nächsten Sitzung der Generalversammlung vorgelegt werden, auf der der Rat über den Antrag abstimmen wird. Der/die Bewerber wird/werden anschließend vom Generalsekretär über das Ergebnis informiert.

Die derzeitigen Jahresbeiträge für Vollmitglieder liegen zwischen 1.000 und 3.250 Euro pro Jahr, je nach Grösse der Organisation und der Grösse der nationalen Bauindustrie im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. Der Jahresbeitrag für korrespondierende Einzelmitglieder beträgt 250 Euro, für die anderen angeschlossenen Mitglieder 500 Euro.

KONTAKT

Der beste und schnellste Weg, mit CEEC in Kontakt zu treten, ist eine E-Mail an info@ceecorg.eu.

c/o 74 Rue de la Fédération, 75015 Paris